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   BFH, 11.04.1990 - I R 119/85   

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https://dejure.org/1990,5964
BFH, 11.04.1990 - I R 119/85 (https://dejure.org/1990,5964)
BFH, Entscheidung vom 11.04.1990 - I R 119/85 (https://dejure.org/1990,5964)
BFH, Entscheidung vom 11. April 1990 - I R 119/85 (https://dejure.org/1990,5964)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 18.03.1986 - VII R 146/81

    Zur Haftung nach § 75 Abs. 1 AO 1977 in den Fällen der Überlassung des

    Auszug aus BFH, 11.04.1990 - I R 119/85
    Trotz ihrer Löschung im Handelsregister ist die Klägerin weiterhin fähig, am Verfahren beteiligt zu sein, da sie noch steuerliche Pflichten zu erfüllen hat und die gegen sie ergangenen Steuerbescheide angreift (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH -, vgl. z. B. Urteil vom 18. März 1986 VII R 146/81, BFHE 146, 492, BStBl II 1986, 589; Beschluß vom 23. Januar 1985 I B 36/83, BFH/NV 1986, 341).

    Der durch die Löschung eintretende Verlust der Vertretungsbefugnis des Liquidators steht im vorliegenden Verfahren einer Sachentscheidung nicht entgegen, da die Klägerin durch einen Prozeßbevollmächtigten vertreten ist, dem sie Vollmacht vor ihrer Löschung erteilt hat (vgl. § 155 FGO i. V. m. §§ 86 und 246 der Zivilprozeßordnung - ZPO - und BFH in BFHE 146, 492, BStBl II 1986, 589, und in BFH/NV 1986, 341).

  • BFH, 23.01.1985 - I B 36/83

    Auswirkungen einer Löschung aus dem Handelsregister auf die Beteiligungsfähigkeit

    Auszug aus BFH, 11.04.1990 - I R 119/85
    Trotz ihrer Löschung im Handelsregister ist die Klägerin weiterhin fähig, am Verfahren beteiligt zu sein, da sie noch steuerliche Pflichten zu erfüllen hat und die gegen sie ergangenen Steuerbescheide angreift (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH -, vgl. z. B. Urteil vom 18. März 1986 VII R 146/81, BFHE 146, 492, BStBl II 1986, 589; Beschluß vom 23. Januar 1985 I B 36/83, BFH/NV 1986, 341).

    Der durch die Löschung eintretende Verlust der Vertretungsbefugnis des Liquidators steht im vorliegenden Verfahren einer Sachentscheidung nicht entgegen, da die Klägerin durch einen Prozeßbevollmächtigten vertreten ist, dem sie Vollmacht vor ihrer Löschung erteilt hat (vgl. § 155 FGO i. V. m. §§ 86 und 246 der Zivilprozeßordnung - ZPO - und BFH in BFHE 146, 492, BStBl II 1986, 589, und in BFH/NV 1986, 341).

  • BFH, 17.01.1989 - VIII R 370/83

    Zur Behandlung der Umsatzsteuer bei der Ermittlung eines Veräußerungsgewinns

    Auszug aus BFH, 11.04.1990 - I R 119/85
    Damit das Revisionsgericht eine solche Prüfung vornehmen kann, muß das finanzgerichtliche Urteil erkennen lassen, welche Tatsachen Eingang in die Schätzung gefunden haben und auf welchem Wege das Schätzungsergebnis zustande kam (BFH-Urteil vom 17. Januar 1989 VIII R 370/83, BFH/NV 1989, 698).
  • BFH, 09.12.1987 - I R 1/85

    Ansatz eines Verlustes im Körperschaftsteuerbescheid des Entstehungsjahres hat

    Auszug aus BFH, 11.04.1990 - I R 119/85
    Durch den Verlustansatz im Entstehungsjahr wird keine Besteuerungsgrundlage mit Bindungswirkung für die Körperschaftsteuerfestsetzung im Verlustabzugsjahr festgestellt (BFH-Urteil vom 9. Dezember 1987 I R 1/85, BFHE 151, 554, BStBl II 1988, 463).
  • BFH, 09.12.1987 - I R 35/86

    Verwendbares Eigenkapital - Berechnung von Beständen - Feststellung zum Stichtag

    Auszug aus BFH, 11.04.1990 - I R 119/85
    Ein auf der Grundlage des KStG 1977 erlassener Körperschaftsteuerbescheid muß - wie der erkennende Senat mehrfach entschieden hat - neben der Festsetzung der Körperschaftsteuer auch die fingierte Feststellung des Einkommens und die fingierte Feststellung der Tarifbelastung enthalten (z. B. Urteil des Senats vom 9. Dezember 1987 I R 35/86, BFHE 151, 566, BStBl II 1988, 466).
  • BFH, 17.02.1993 - I R 3/92

    Zur Frage der verdeckten Gewinnausschüttung, wenn eine GmbH ohne Beteiligung der

    Das Revisionsgericht kann damit nicht überprüfen, ob die Vorinstanz insoweit die Denkgesetze, die allgemeinen Erfahrungssätze und die anerkannten Schätzmethoden beachtet hat (vgl. BFH-Urteil vom 11. April 1990 I R 119/85, BFH/NV 1991, 415).
  • BFH, 31.05.2005 - I R 103/04

    Nachweis des Zugangs von Verwaltungsakten bei Organisationsmängeln des

    Einer Sachentscheidung steht nicht entgegen, dass die Klägerin möglicherweise bereits im Handelsregister gelöscht ist, denn die Klägerin ist durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten, dem sie vor ihrer Löschung Vollmacht erteilt hat (§ 155 FGO i.V.m. §§ 86, 241, 246 ZPO; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. April 1990 I R 119/85, BFH/NV 1991, 415).
  • BFH, 23.11.1994 - VIII R 51/94

    Beteiligten- und Prozessfähig einer im Handelsregister gelöschten Gesellschaft

    Da die Revisionsklägerin noch nicht im Handelsregister gelöscht worden ist, war sie weder handelsrechtlich (vgl. Baumbach/Hueck, a.a.O., § 63 Rz. 48) noch steuerrechtlich erloschen (Urteil des erkennenden Senats vom 26. März 1991 VIII R 2/88, BFH/NV 1992, 177; Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 11. April 1990 I R 119/85, BFH/NV 1991, 415, 416 m. w. N.).
  • FG Saarland, 18.12.1996 - 1 K 257/94

    Körperschaftsteuer; verdeckte Gewinnausschüttungen im Verhältnis zu

    Zwar hat der Geschäftsführer der Klägerin durch die Löschung seine Vertretungsbefugnis verloren, doch steht dies einer Sachentscheidung nicht entgegen, da die Klägerin durch einen Prozeßbevollmächtigten vertreten ist, dem vor der Löschung, nämlich am 26. August 1994 (Bl. 20), Vollmacht erteilt worden war (BFH, Urteil vom 11. April 1990 I R 119/85, BFH/NV 1991, 415).
  • FG Hessen, 25.05.1998 - 4 K 3385/95

    Auswirkungen einer Löschung einer GmbH im Handelsregister auf die

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  • FG Hamburg, 11.07.2001 - VI 223/00

    Schätzung bei Raumüberlassung an Prostituierte

    Im gerichtlichen Verfahren ist die Schätzung durch das Finanzgericht kraft eigenen Rechts vorzunehmen (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO i. V. m. § 162 AO , vgl. BFH vom 22.12.2000, XI B 128/99, BFH/NV 2001, 800 ; BFH vom 11.04.1990, I R 119/85, BFH/NV 1991, 415).
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